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BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41
Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist, …
Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59
Danach ist in der Einwilligung einer Jugendlichen in den Geschlechtsverkehr ein Verzicht auf die Geschlechtsehre nur dann zu finden, wenn dargetan ist, daß sie nicht bloß die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre erfaßt hat und erkennt, daß die Einwilligung in eine unzüchtige Handlung die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann (RGSt 75, 179, 180 und die dort angeführten weiteren Urteile; BGHSt 5, 362).In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß dieses Bewußtsein ohne weiteres anzunehmen ist bei einem Alter des betroffenen Mädchens von 14 oder 15 Jahren, wenn der Angeklagte das Alter kennt, weil Mädchen, dieses Alters eben erst der Kindheit entwachsen sind und der Täter sich deshalb in keinem Irrtum über den Mangel der für das Verständnis erforderlichen Reife befinden kann (vgl. RGSt 29, 398; 60, 34; 75, 179, 182; RG DStR 1938, 390).
- BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59
Danach ist in der Einwilligung einer Jugendlichen in den Geschlechtsverkehr ein Verzicht auf die Geschlechtsehre nur dann zu finden, wenn dargetan ist, daß sie nicht bloß die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre erfaßt hat und erkennt, daß die Einwilligung in eine unzüchtige Handlung die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann (RGSt 75, 179, 180 und die dort angeführten weiteren Urteile; BGHSt 5, 362). - RG, 04.01.1926 - II 591/25
1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger …
Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß dieses Bewußtsein ohne weiteres anzunehmen ist bei einem Alter des betroffenen Mädchens von 14 oder 15 Jahren, wenn der Angeklagte das Alter kennt, weil Mädchen, dieses Alters eben erst der Kindheit entwachsen sind und der Täter sich deshalb in keinem Irrtum über den Mangel der für das Verständnis erforderlichen Reife befinden kann (vgl. RGSt 29, 398; 60, 34; 75, 179, 182; RG DStR 1938, 390). - RG, 19.02.1897 - 86/97
1. Setzt der § 185 St.G.B.'s voraus, daß der Beleidigte sich der ihm …
Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß dieses Bewußtsein ohne weiteres anzunehmen ist bei einem Alter des betroffenen Mädchens von 14 oder 15 Jahren, wenn der Angeklagte das Alter kennt, weil Mädchen, dieses Alters eben erst der Kindheit entwachsen sind und der Täter sich deshalb in keinem Irrtum über den Mangel der für das Verständnis erforderlichen Reife befinden kann (vgl. RGSt 29, 398; 60, 34; 75, 179, 182; RG DStR 1938, 390).
- BGH, 19.01.1966 - 2 StR 474/65
Bestehen einer Tateinheit zwischen Beleidigung und Verführung Minderjährige - …
Hiervon geht insbesondere auch die bereits erwähnte Entscheidung BGHSt 8, 357 aus (vgl. ferner die nicht veröffentlichten Urteile vom 8. Juli 1952 - 1 StR 222/52 -, 27. Oktober 1953 - 1 StR 472/53 -, 6. April 1954 - 5 StH 80/54 -,17. Dezember 1954 - 1 StR 178/54 -, 13. Oktober 1955 - 1 StR 359/55 -, 10. Januar 1956 - 5 StR 386/55 -, 20. Februar 1959 - 2 StR 18/59 -, 13. Dezember 1960 - 5 StR 355/60 - und 13. März 1962 - 5 StR 39/62 -).