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   BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59   

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BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59 (https://dejure.org/1959,5295)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1959 - 2 StR 18/59 (https://dejure.org/1959,5295)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1959 - 2 StR 18/59 (https://dejure.org/1959,5295)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41

    Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist,

    Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59
    Danach ist in der Einwilligung einer Jugendlichen in den Geschlechtsverkehr ein Verzicht auf die Geschlechtsehre nur dann zu finden, wenn dargetan ist, daß sie nicht bloß die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre erfaßt hat und erkennt, daß die Einwilligung in eine unzüchtige Handlung die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann (RGSt 75, 179, 180 und die dort angeführten weiteren Urteile; BGHSt 5, 362).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß dieses Bewußtsein ohne weiteres anzunehmen ist bei einem Alter des betroffenen Mädchens von 14 oder 15 Jahren, wenn der Angeklagte das Alter kennt, weil Mädchen, dieses Alters eben erst der Kindheit entwachsen sind und der Täter sich deshalb in keinem Irrtum über den Mangel der für das Verständnis erforderlichen Reife befinden kann (vgl. RGSt 29, 398; 60, 34; 75, 179, 182; RG DStR 1938, 390).

  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59
    Danach ist in der Einwilligung einer Jugendlichen in den Geschlechtsverkehr ein Verzicht auf die Geschlechtsehre nur dann zu finden, wenn dargetan ist, daß sie nicht bloß die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre erfaßt hat und erkennt, daß die Einwilligung in eine unzüchtige Handlung die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann (RGSt 75, 179, 180 und die dort angeführten weiteren Urteile; BGHSt 5, 362).
  • RG, 04.01.1926 - II 591/25

    1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger

    Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß dieses Bewußtsein ohne weiteres anzunehmen ist bei einem Alter des betroffenen Mädchens von 14 oder 15 Jahren, wenn der Angeklagte das Alter kennt, weil Mädchen, dieses Alters eben erst der Kindheit entwachsen sind und der Täter sich deshalb in keinem Irrtum über den Mangel der für das Verständnis erforderlichen Reife befinden kann (vgl. RGSt 29, 398; 60, 34; 75, 179, 182; RG DStR 1938, 390).
  • RG, 19.02.1897 - 86/97

    1. Setzt der § 185 St.G.B.'s voraus, daß der Beleidigte sich der ihm

    Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß dieses Bewußtsein ohne weiteres anzunehmen ist bei einem Alter des betroffenen Mädchens von 14 oder 15 Jahren, wenn der Angeklagte das Alter kennt, weil Mädchen, dieses Alters eben erst der Kindheit entwachsen sind und der Täter sich deshalb in keinem Irrtum über den Mangel der für das Verständnis erforderlichen Reife befinden kann (vgl. RGSt 29, 398; 60, 34; 75, 179, 182; RG DStR 1938, 390).
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